Meine Behandlungs­angebote

Die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis erfolgt als Einzeltherapie für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr in den Verfahren der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der Analytischen Psychotherapie. Beide Verfahren sind (neben der Verhaltenstherapie und der Systemischen Therapie) sogenannte Richtlinienverfahren und werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkannt. Dementsprechend werden die Kosten für eine Psychotherapie in diesen Verfahren übernommen. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre Behandlung selbst zu bezahlen.

Die Analytische und die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind zwei Behandlungsverfahren für seelische bzw. seelisch bedingte Erkrankungen, die aus der Psychoanalyse abgeleitet wurden. Es wird davon ausgegangen, dass seelische Erkrankungen ihre Ursachen in frühen lebensgeschichtlichen Erfahrungen haben. Können diese Erfahrungen und Konflikte nicht angemessen bewältigt und gelöst werden (z. B. weil eine Traumatisierung erfolgte oder Eltern aufgrund eigener Probleme nicht ausreichend gut für ein Kind da sein konnten), bleiben diese Konflikte unbewusst erhalten und wirken sich in Form psychischer oder körperlicher Symptome, Krisen, längerfristiger Leidenszustände oder in Form von Beziehungsstörungen bis in die Gegenwart aus. Den Betroffenen selbst sind die eigentlichen Ursachen für ihre Symptome oder Probleme meist nicht bewusst, weil die alten Erfahrungen verdrängt oder auf andere Weise vom Bewusstsein ferngehalten werden.

Unbewusste Konfliktmuster können sich durch die besonderen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Gespräche (u.a. feste und regelmäßige Termine, Neutralität und Abstinenz der Therapeutin) in der Therapeut-Patient-Beziehung abbilden, erkannt, benannt und somit vom Patienten bewusst verarbeitet werden: unbewusste Konflikte werden bewusster und verständlicher. Außerdem kann die PatientIn in der Beziehung zur Behandlerin neue Beziehungserfahrungen machen, die ihr so bislang noch nicht möglich waren. Dadurch können neue Lösungsmöglichkeiten im Umgang mit sich selbst und anderen entstehen, die sich auf das gesamte Lebensumfeld auswirken und die Lebensqualität grundlegend verändern können. Konflikte können besser bewältigt werden und die Betroffenen können belastbarer und liebes- und leistungsfähiger werden.

Psychische Störungen verschwinden meist nicht schnell und mühelos. Symptome können im Verlauf einer Behandlung ab- und auch wieder zunehmen. Die beschriebenen Veränderungsprozesse brauchen Ihre Neugier, manchmal ganz schön viel Mut, Kraft und auch Zeit – manche PatientInnen bleiben drei bis fünf Jahre, manche auch länger.

Natürlich ist nicht immer eine langfristige psychotherapeutische Behandlung notwendig. Im Rahmen einer Akutbehandlung oder einer Kurzzeittherapie kann es zum Beispiel um eine Stabilisierung in einer akuten Krise oder um die rasche Klärung einer eng umschriebenen Fragestellung gehen.

Psychotherapeutin Dana Bleeck Behandlungsverfahren

Die Tiefenpsychologische fundierte Psychotherapie

Bei der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wird in der Behandlung auf einen, manchmal auch auf mehrere aktuelle Konflikte fokussiert. Beispielsweise kann es darum gehen, zu verstehen, warum Sie immer wieder unter starken Kopfschmerzen oder wiederkehrendem Herzrasen leiden. Oder warum Sie an dieser oder jener Stelle immer wieder in Konflikte mit einer KollegIn oder einem Vorgesetzten geraten. Oder auch, warum Sie regelmäßig an die Decke gehen könnten, wenn Ihre Frau, Ihr Mann oder Ihre Kinder etwas Bestimmtes zu Ihnen sagen. Die in diesen verschiedenen Konstellationen auftretenden Gefühle bekommen (oft das erste Mal im Leben überhaupt) einen Raum, werden wiederbelebt, bewusst erlebt und in Bezug zu wichtigen früheren Erlebnissen und Beziehungserfahrungen gestellt. Auf diese Weise wird erstmals eine bewusste Auseinandersetzung mit aktuellen und früheren Erfahrungen möglich und ein Raum für einen anderen Umgang mit sich und anderen Menschen sowie für neue Konfliktbewältigungen eröffnet.

  • 1 bis 2 Stunden in der Woche im Gegenüber-Sitzen
  • Kurzzeittherapie: bis zu 24 Stunden
  • Langzeittherapie: 60 bis zu 100 Stunden

Die Analytische Psychotherapie

Im Unterschied zur Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wird in der Analytischen Psychotherapie nicht auf einen bestimmten aktuellen Konflikt fokussiert, sondern es kann grundsätzlich alles zum Thema werden, was Ihnen durch den Kopf und durch den Körper geht. Sie werden bemerken, dass diese sogenannte Grundregel der freien Assoziation gar nicht so einfach zu befolgen ist. Und wenn Sie das bemerken, sind Sie auch schon mittendrin in der Analytischen Psychotherapie, denn es tauchen Fragen auf wie zum Beispiel: Ich hatte mich doch auf die Stunde gefreut, warum kommt mir jetzt kein Wort über die Lippen? Warum bekomme ich, wenn ich von einer bestimmten Situation erzähle, immer diesen Druck im Bauch? Warum habe ich bislang kein Wort über meine Schwester verloren? Warum möchte ich am Ende einer Stunde am liebsten auf der Couch liegen bleiben? Und wenn Sie neugierig und mutig genug sind, diesen Fragen zu folgen, werden Sie viel von sich verstehen und sich mit anderen, hoffentlich verständnisvolleren und oft auch staunenden Augen ansehen können.
Mehr noch als in der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wird das, was sich in der Beziehung zwischen Patient und Therapeutin an Mustern und Konflikten zeigt, zu einer Erkenntnis- und Verständnisquelle. Die Sichtweisen auf sich selbst, auf die Anderen und auf die Welt, die Ihnen im beruflichen und familiären Alltag und in Beziehung zu Freunden Probleme bereiten, werden auch in der therapeutischen Beziehung zum Tragen kommen und können dann gemeinsam erlebt und mit Blick auf Ihre früheren Erfahrungen verstanden werden.
Die Analytische Psychotherapie schafft Bedingungen für ein vertieftes emotionales Verständnis der eigenen Persönlichkeit, ohne das eine nachhaltige psychische Veränderung nicht möglich ist.

  • 2 bis 3 Stunden in der Woche im Gegenüber-Sitzen (modifizierte Analytische Psychotherapie) oder im Liegen (Analytische Psychotherapie). Die Therapeutin sitzt dabei am Kopfende der Couch.
  • Kurzzeittherapie: bis zu 24 Stunden
  • Langzeittherapie: 160 bis zu 300 Stunden

Dem Beginn einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie gehen die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Probatorischen Sitzungen voraus.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Der Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde (mindestens 50 Minuten) ist Voraussetzung für jede weitere Psychotherapeutische Behandlung. Termine für diese Sprechstunde vergebe ich ausschließlich telefonisch. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde wird zunächst geklärt, ob überhaupt eine Störung vorliegt, die psychotherapeutisch behandelt werden muss oder ob andere Hilfen angezeigt sind (Beratungsstelle, Selbsthilfegruppe, stationäre Psychotherapie etc.).

 

PatientInnen, die in den letzten 12 Monaten wegen einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus oder in einer Rehabiliationsklinik behandelt wurden, müssen keine Psychotherapeutische Sprechstunde nachweisen, um probatorische Sitzungen oder eine Akutbehandlung in Anspruch nehmen zu können.

Akutbehandlung

Eine Akutbehandlung umfasst die Durchführung von bis zu 12 Behandlungsstunden (jeweils 50 Minuten) nach einer mindestens 50-minütigen Sprechstunde (siehe oben). Eine Akutbehandlung kann bei akuten Problemen oder in Krisensituationen sinnvoll sein. An eine Akutbehandlung kann dann eine Kurz- oder Langzeittherapie anschließen.

Probatorische Sitzungen

Die Durchführung von mindestens zwei probatorische Sitzungen (jeweils 50 Minuten) ist Voraussetzung für eine Kurz- oder Langzeittherapie. Diese Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen (Stimmt die Chemie?), der Erhebung der Anamnese (Vorgeschichte der Erkrankung, biografische Vorgeschichte des Patienten), der Diagnostik (welche krankheitswertige Störung liegt vor?) und der Therapieplanung.

Kurzzeittherapie

Es wird unterschieden in Kurzzeittherapie 1 und 2. Beide Angebote umfassen jeweils 12 Behandlungsstunden (jeweils 50 Minuten).
Eine Kurzzeittherapie kann bei akuten Belastungsreaktionen, akuten Lebenskrisen oder zur Klärung genau umschriebener Probleme sinnvoll sein. Auf eine Kurzzeittherapie kann eine Langzeittherapie folgen.

Langzeittherapie

Eine Langzeittherapie ist erforderlich, wenn eine Kurzzeittherapie aufgrund der Schwere oder der Besonderheiten der Störung wenig Aussicht auf dauerhaften Erfolg hat.

(Ausführungen angelehnt an „Psychoanalyse im Gesundheitswesen – Info für Therapiesuchende“ der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung/ DPV und „Analytische Psychotherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie – Informationen für Patientinnen und Patienten“ der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e. V./DGPT)

Kosten

Ich habe eine von der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zugelassene Praxis und kann mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.

Gesetzlich Versicherte

haben grundsätzlich bei Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Ob eine solche krankheitswertige Störung vorliegt, bei der eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist, klären wir in mehreren Vorgesprächen (Psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen). Erst dann wird der Antrag auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt. Sobald die Krankenkasse die Psychotherapie genehmigt hat, kann die Behandlung beginnen.

Die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen werden von den Krankenkassen ohne vorliegenden Antrag übernommen.

Privatversicherte

Die Gebühren für psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis sind an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) orientiert. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Hierbei sind die Bedingungen der Privatversicherer sehr unterschiedlich geregelt (z. B. Umfang der Stundenkontingente). Bitte klären Sie diese Bedingungen im Vorfeld eines Erstgespräches.

Beihilfeberechtigte

Die Kosten für eine Psychotherapie durch die Beihilfe werden von Bund, Ländern und Kommunen (Beamtenversorgung) übernommen. Voraussetzung ist die Anerkennung der Beihilfefähigkeit durch die Festsetzungsstelle. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich in der Regel dem Bescheid der Beihilfestelle an.

Selbstzahler

Wenn Sie Ihre Therapie selbst bezahlen möchten, besprechen wir die Einzelheiten in den ersten Sitzungen. Die Gebühren pro Sitzung orientieren sich an an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Über die Einzelheiten für den jeweils individuellen Fall und über das Antragsverfahren informiere ich Sie im Rahmen der probatorischen Sitzungen.

Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Terminvereinbarung

Ein kurzer telefonischer Kontakt ist Voraussetzung für eine Terminvereinbarung (Psychotherapeutische Sprechstunde).

Eine Terminvereinbarung auf anderem Wege ist nicht möglich.
Meine aktuellen Telefonzeiten werden auf der Mailbox angesagt.

Mobil:

0177 – 5 72 30 84